Ihr neutraler Dienstleister für Zollangelegenheiten.
Beratung | Import/Export | Schulung | Anmeldung
Herzlich willkommen bei der Consuet GmbH
Ihrem kompetenten Partner für Zollabfertigung und Außenhandelsdienstleistungen. Als erfahrenes Unternehmen in der Logistikbranche unterstützen wir Sie bei der effizienten Abwicklung Ihrer Zollformalitäten und stehen Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite.
Ob es um die Beantragung von Zollbewilligungen, die Optimierung Ihrer Import- und Exportprozesse oder um allgemeine Fragen rund um den internationalen Handel geht – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von unserem umfassenden Serviceangebot, das Ihnen Zeit und Kosten spart.
Beratung
Da die Zollverfahren vielfältig sind, gibt es für viele verschiedene Anforderungen auch viele unterschiedliche Möglichkeiten.
Welche genau für Sie in Frage kommt entscheidet sich nach Ihren Anforderungen bzw. nach Ihrem Geschäftsmodell.
Einen Überblick können Sie sich gerne vorab auf zoll.de verschaffen.
Sprechen Sie uns gerne an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen via email, wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Begleitung bei Bewilligungsverfahren
Verschiedene Zollverfahren können durch eine Bewilligung vereinfacht werden – diese Vereinfachungen gehen immer mit entsprechenden Anträgen von statten – wer hier nicht im Thema ist, scheitert oftmals schon nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem Zoll.
Wir unterstützen Firmen beim Antragsverfahren – Von der ersten Planung / Kontaktaufnahme mit dem Zoll – bis zum Erlangen der Bewilligung.
Export
Für Waren über 1.000€ oder 1.000 kg ist eine „Anzeigepflicht“ beim Zoll erforderlich.
Diese sogenannte elektronische Ausfuhranmeldung ist komplex, kann aber mit entsprechender Unterstützung / Schulung selbst erstellt werden.
Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn Sie regelmäßig diese Anmeldungen durchführen um auch in der erforderliche Übung zu bleiben.
Für Einzelanmeldungen oder auch wenige Anmeldungen im Monat macht eine Erstellung in Eigenregie wenig Sinn, ist teils sogar unternehmensschädlich!
Für die Erstellung einer elektronischen Ausfuhranmeldung sprechen Sie uns gerne an.
Hinweis
Bitte beachten Sie immer! Der Exporteur (also die Person, welche Ware in ein Drittland verkauft) ist IMMER für die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen verantwortlich.
Diese sogenannte Exportkontrolle muss bei allen Artikeln welche aus der europäischen Union ausgeführt werden beachtet und geprüft werden.
Eine hilfreiche Seite ist hier z.B. das BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Import
Für gewerbliche Unternehmen ist eine elektronische Einfuhranmeldung Pflicht
(auf für Privatkunden ab 150,- € greift die elektronische Einfuhranmeldung)
Welches Verfahren letztlich verwendet wird richtet sich auch hier nach Ihren Erfordernissen bzw. nach den Verkaufsbedingungen (Incoterms).
Für die Erstellung einer elektronischen Zollanmeldung sprechen Sie uns gerne an.